AGB – Event Service Münster

§1 Vertragspartner

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für eine DJ-Dienstleistung zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) und dem Auftragnehmer Event Service Münster (nachfolgend ESM genannt).

§2 Angebot und Vertrag

• Der Kunde beauftragt ESM mit der Bereitstellung einer Musik- und Lichtanlage, sowie die Erbringung einer DJ-Dienstleistung.
• Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes Angebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt auch für die mit Angebot verbundene Terminreservierung.
• Eine endgültige Buchung kommt erst mit einer Angebotsannahme und einer Auftragsbestätigung zustande. Die Kommunikation erfolgt mittels E-Mail.
• Mündliche Absprachen / Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

§3 Preise

Alle ESM-Leistungen werden im privaten Bereich als Bruttopreise und im gewerblichen Bereich als Nettopreise angeboten. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten und vereinbarten Gage. 50% innerhalb einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50% nach der Veranstaltung. §4 Widerruf und Rücktritt
Rücktritt durch Kunde:
Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an ESM zu zahlen: – bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 25% – bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% – bis 14 Tage vor der Veranstaltung 75% – kleiner 7 Tage 100% der vereinbarten Gage. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Rücktritt durch ESM:
Ein Rücktritt durch ESM erfolgt nur aus zwingenden Gründen (höhere Gewalt, etc.). Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Sollte ein im Vorfeld benannter DJ für die Veranstaltung ausfallen (Krankheit, Unfall, Todesfall im Umfeld), stellt ESM einen angemessenen Ersatz bereit. Ein Anspruch auf einen Ersatz zu den gleichen Konditionen besteht nicht.

§5 Veranstaltungsort

• Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (220V) entsprechend der VDE-Vorschriften zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer ausreichenden Klimatisierung ausgegangen.
• Der Veranstaltungsraum sollte über einen barrierefreien Weg erreichbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Aufpreis in Höhe von 40,00€ berechnet.


§6 Reisekosten


• Die Angebote decken eine Anreise bis 30 km für eine einfache Strecke ab. Ab 31 km werden Reisekosten in Höhe von 50 Cent je gefahrenen Kilometer verrechnet.
• Ab einer Anreise von mehr als 100 km (einfache Strecke) wird zusätzlich eine Übernachtungspauschale von 85,00 € verrechnet.

§7 Gewährleistung / Schadensersatz

• Für den Erfolg (Stimmung/Partygarantie) beim Publikum übernimmt ESM keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
• Regressansprüche gegen ESM entfallen bei unabwendbaren Ereignissen „höhere Gewalt“ (z.B. technischer Totalausfall, etc.)

§8 Haftung

• Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch ESM verursacht worden ist.
• Für Schäden an der technischen Ausstattung von ESM, welche während der Veranstaltung durch Gäste/Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

§9 Fotos und Videos

• Fotos und Videos von der Veranstaltung können von ESM ggf. als Referenz auf der eigenen Homepage, Facebook, Twitter, Instagram, etc. genutzt werden. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn die Personen nicht zu erkennen sind.
• Ein Einspruch ist jederzeit schriftlich möglich. Nicht gewünschte Fotos werden umgehend entfernt.

§10 GEMA

• Alle erforderlichen GEMA-Gebühren werden vom Kunden/Veranstalter getragen und direkt mit der GEMA verrechnet.
• ESM ist bei der GEMA gemeldet und verfügt über einen entsprechenden Vertrag nach „VR-Ö“.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist Münster